Mobilitätsfördergesetz in Hessen

Hessen Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) hat mitgeteilt, dass ein hessisches Mobilitätsfördergesetz mindestens 100 Mio Euro jährlich für die Verkehrsinfrastruktur in Städten und Gemeinden sowie für die nachhaltige Mobilitätsentwicklung zur Verfügung stellen wird.

Der Minister verwies dabei auf eine Untersuchung der KfW-Bankengruppe, nach der vier Fünftel der Deutschen ein Umdenken in der Verkehrspolitik für notwendig halten. Derzeit wird die Förderung kommunaler Verkehrsinfrastruktur aus Mitteln bezahlt, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt. Hessen erhält dabei nach dem Entflechtungsgesetz jährlich 96,5 Mio Euro. Diese Regelung läuft jedoch in ihrer bisherigen Form Ende 2019 aus. An ihre Stelle soll von 2020 an das Hessische Mobilitätsfördergesetz treten. Das Land ersetzt damit die Mittel des Bundes aus eigener Tasche und richtet die Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben auf nachhaltige Mobilität aus. Schon von 2019 an will das Land die Fördermittel auf mindestens 100 Mio Euro aufstocken.

Vorgesehen sind die Mittel unter anderem für Straßen, Pendlerparkplätze, Rad- und Fußwege, die Modernisierung von Bahnhöfen und Bushaltestellen, den Bau und Ausbau von Straßenbahnstrecken oder die Reaktivierung von Bahnlinien. Die seit 2014 praktizierte hälftige Aufteilung auf Öffentlichen Personennahverkehr und Straßenbau wird erstmals gesetzlich fixiert. Einen Schwerpunkt des Entwurfs bilden deshalb die Elektromobilität und andere, neue Fördermöglichkeiten zur Luftreinhaltung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wie etwa die Beschaffung von effizienzsteigernden oder emissionsmindernden Antrieben bei SPNV-Fahrzeugen, die Beschaffung elektrisch angetriebener Busse sowie die entsprechende Nachrüstung von Betriebshöfen und Werkstätten und die Grunderneuerung von Verkehrswegen, insbesondere auch der städtischen Schieneninfrastruktur und Schienenwegen, die nicht dem Bund gehören. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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