Verdopplung des ÖPNV bis 2030 nötig

Mobilitäts-Services wie SSB-Flex sollen eine bedeutendere Rolle einnehmen; Foto: Daimler AG

Im Interesse des Klimas muss laut Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) die Nachfrage im ÖPNV bis 2030 im Vergleich zu 2010 verdoppelt werden.

Bei der Online-Präsentation der Empfehlungen der ÖPNV-Zukunftskommission betonte der Minister: „Die Verdopplung des ÖPNV bis 2030 wird nur gemeinsam gelingen. Dazu müssen alle verantwortlichen Akteure in den nächsten Jahren einen großen Beitrag leisten.“ Bereits im Sommer 2020 hat das Land einen Dialogprozess für die Erstellung und Umsetzung der ÖPNV-Strategie 2030 ins Leben gerufen. In einer ersten Phase entwickelte die ÖPNV-Zukunftskommission klare Ziele und konkrete Maßnahmenempfehlungen in allen relevanten Handlungsfeldern des öffentlichen Verkehrs im Land. Die Ergebnisse der ÖPNV-Zukunftskommission decken in zehn Handlungsfeldern, 30 Teilzielen und 130 Maßnahmen sämtliche Bereiche für den Ausbau des ÖPNV ab. Aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem ÖPNV-Report hob Hermann dabei einige Maßnahmen besonders hervor: „Der wichtigste Hebel für den Ausbau des ÖPNV ist eine deutliche Verbesserung des ÖPNV-Angebots. Daher freut es mich, dass die Zukunftskommission sich auf ein Ziel für Mindestbedienstandards verständigt hat, dass Busse und Bahnen künftig landesweit mindestens alle 30 Minuten und in Verdichtungsräumen mindestens alle 15 Minuten verlässlich fahren sollen.“ In sehr dünn besiedelten Gebieten und zu Zeiten, in denen nur noch wenige Menschen unterwegs sind, müssten dazu ergänzend auch neue Angebote wie Ridepooling, flexible Bedienformen und On-Demand-, also bedarfsorientierte Angebote eine wichtige Rolle spielen. Auch die optimale Vernetzung mit anderen Verkehrsträgern – vor allem zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit Carsharing – sowie die digitale Vernetzung werde für den Erfolg entscheidend sein. Durch ein verbessertes Preis-Leistungsverhältnis sowie durch preiswerte und flexible Tarife soll der ÖPNV für die Fahrgäste attraktiver werden.

Um landesweit eine stärkere Verbindlichkeit für den erforderlichen Ausbau des ÖPNV schaffen zu können, unterstrich Hermann auch die Empfehlung der Zukunftskommission, sich mit dem ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe auseinanderzusetzen: „Aus den vielfältigen Maßnahmen sticht diese Empfehlung heraus, denn sie stellt vom Ansatz her einen Paradigmenwechsel in punkto Finanzierungsrahmen, Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten dar. Aus meiner Sicht ist die Zeit reif, den ÖPNV als kommunale Pflichtaufgabe mit definierten Mindeststandards gesetzlich zu verankern.“ Im Vorfeld müssten dazu in gemeinsamer Abstimmung zwischen Land und kommunalen Aufgabenträgern sowie weiteren relevanten Akteuren die Mindeststandards und Finanzierungsmöglichkeiten noch genauer ermittelt werden. Die Zukunftskommission fordert Bund, Land und Kommunen auf, eine solide Finanzierungsbasis für die großen Herausforderungen des ÖPNV-Ausbaus zu schaffen. Das Land aber auch der Bund müssten die dazu erforderliche Finanzausstattung der kommunalen Aufgabenträger sicherstellen. Der Minister ergänzte: „Wenn darüber hinaus die Kommunen ihren Anteil finanzieren und zusätzliche Mittel zum Beispiel über einen Mobilitätspass für den Ausbau des ÖPNV generieren, dann bekommen wir insgesamt die dringend erforderlichen Finanzmittel für die Angebotsverbesserungen.“ (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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