Politik & Recht
Der Strafprozess um das „Augsburger Buskartell“ endet für die (Ex-)Geschäftsführer des Regionalbusses Augsburg (RBA) und seiner Tochterfirma Schwabenbus mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße, also ohne Tatsachenfeststellung und ohne Schuldspruch. Über die millionenschweren und womöglich existenzbedrohenden Geldbußen für den regionalen ÖPNV-Marktführer ist noch nicht entschieden.
17.08.2022