Knut soll weiterhin fahren

Deutlich mehr als 1700 Menschen nutzen allmonatlich das On-Demand-Angebot Knut im Frankfurter Norden und sind ihm auch über den Betreiberwechsel im vergangenen Herbst treu geblieben.

Die Stadt, erläutert Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert, möchte das gewonnene Pilotprojekt als Baustein der Mobilitätswende fortführen. „Der Aufsichtsrat hat Traffiq daher gebeten zu prüfen, ob und wie ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, auch wenn die erhebliche Förderung aus Bundesmitteln zum Jahresende ausläuft“, erklärt der Traffiq-Aufsichtsratsvorsitzende Siefert.

Die Idee ist, dass die On-Demand-Shuttles in einem etwas erweiterten Bediengebiet künftig täglich von 18 bis 6 Uhr auf Achse sind. Damit decken sie die stärksten Nachfragezeiten, die nach 18 Uhr liegen, ab. Um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, sollen die Shuttles dabei in den Nachtstunden die ergänzenden Nachtverkehre der Linien 28, 29, 39 und 63 im Bediengebiet ersetzen. „Die wenigen Fahrgäste sind in dieser Zeit mit den sauberen und leisen Elektro-Kleinbussen, die sie bedarfsgerecht fast bis vor die Haustür bringen, besser bedient als mit großen Dieselbussen, die nur an festen Haltestellen stoppen“, ist Traffiq-Geschäftsführer Prof. Dr.-Ing. Tom Reinhold überzeugt.

Knut ist Bestandteil des OnDeMo-Projekts des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV). Dessen Geschäftsführer Prof. Knut Ringat ist optimistisch, dass sich die On-Demand-Angebote in verschiedenen Kommunen und Städten im RMV fortführen lassen: „Perspektivisch autonome On-Demand Mobilität als Ergänzung zu Bus und Bahn bietet die Chance, öffentliche Mobilität vor allem auch im ländlichen Raum flexibel und rund um die Uhr anzubieten.” Die Signale der Landespolitik stimmten positiv, dass das Projekt über 2024 hinaus weitergehen könne.

Bis zur Aufsichtsratssitzung im Juni will Traffiq neben praktischen Fragen der Umsetzung prüfen, ob durch die eingesparten Busleistungen die künftige Finanzierung von Knut sichergestellt werden kann. Voraussetzung werde sein, dass auch weiterhin der Betriebskostenzuschuss des RMV möglich ist, und dafür wiederum das Land die entsprechend benötigten Mittel zu den „gewohnten Konditionen“ bereitstellt. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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