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Behinderte gegen PBefG-Aufweichung

Ab 2016 schreibt das PBefG Barrierefreiheit für neu zugelassene Fernbusse vor, ab 2020 für alle Fernbusse, ab 2022 dann für den gesamten ÖPNV.
Die Industrie stellt sich auf diese drei Fristen ein. Auf der IAA in Hannover zeigt sie entsprechende Lösungen.
MAN stellt den kürzlich überarbeiteten Neoplan Skyliner mit Euro-VI-Motor aus, versehen mit einer Zielanzeige, einer von 95 auf 110 cm verbreiterten Tür und vier normgerechten Haltepunkten für einen Rollstuhl. Der Zugang wird über eine Faltrampe gewährleistet.
Ein zweiter Rollstuhlplatz sei möglich, versichert Produktmanagerin Eveline Kienberger am Stand in Halle 12. „MAN kann“, lautet schließlich der derzeitige Wahlspruch des Herstellers.
Auch VDL zeigt einen barrierefreien Doppeldecker. Seinem „Synergy“ hat der niederländisch-belgische Hersteller Wechselpodeste für insgesamt zwei Rollstuhlplätze eingebaut.
Bei Daimler liegt der Fokus dagegen stärker auf dem Überlandlinienverkehr.
Vom Hochbodenbus wurden jetzt bei Setra der „Multiclass UL Business“ sowie ein „Multiclass LE Business“ abgeleitet.
Die einflügelige Tür 2 mit 115 cm (Über-)Breite ist hier Serie. Der Konzern ist sicher, mit dem neuen Modell derzeit die meisten Sitzplätzen im Low-Entry-Bereich anzubieten. „Daher auch der Namenszusatz ‚Business’“, erläutert Produktmanager Philipp Panter.
Die Behindertenverbände fürchten derweil Initiativen der Busbetreiber für Verlängerung der PBefG-Fristen: „Eine solche Verschiebung könnten wir keinesfalls akzeptieren“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Christian Schwarz zu „ÖPNV aktuell“.
Gemeinsam mit den Organisationen der Blinden/Sehbehinderten (DBSV) und der Mehrfachbehinderten (BVKM) sowie dem Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit (BKB) will der BSK die Busbranche zu einem klaren Bekenntnis zum geltenden PBefG auffordern.
Ende August war die Verabschiedung des gemeinsamen Lastenheftes Barrierefreiheit gescheitert. Die Busverbände BDO und RDA sowie der VDA als Vertreter der Hersteller möchten ihre Branchen nicht durch Zusatzvorschriften belasten, die über das PBefG hinausgehen.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link abo einzelabo.html external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 39/14.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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