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Bund und DB widersprechen EU-Kommission

Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) argumentiert hingegen, dass die Gewinne der Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen keine öffentlichen Gelder enthielten und dass der Infrastruktur durch die Gewinnsabführung an die Holding keine Mittel entzogen würden. Trassenentgelte dienten ausschließlich zur Aufgabenfinanzierung des Infrastrukturbetreibers, teilte das BMVBS auf Rückfrage mit.
Zur Forderung nach getrennter Rechnungsführung zwischen gemeinwirtschaftlich und anderen Personenverkehrsdiensten verweist die Bundesregierung auf die EU-Richtlinie 91/440. Sie sei vollständig in deutsches Recht übernommen worden. Eine Verpflichtung zur vertragsspezifischen Ausweisung von Bestellerentgelten gebe es nicht.
„Öffentliche Zuschüsse sind nicht in den Trassenpreisen einkalkuliert“, versicherte auch DB-Finanzvorstand Richard Lutz am 10. April vor Medienvertretern in Berlin. Aus den Trassenpreisen werde nur der laufende Aufwand finanziert. Für die öffentlichen Zuschüsse gebe es eine Verwendungsprüfung, neuerdings nicht nur durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), sondern auch durch den Bundesrechnungshof und die EU.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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