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Bundestag verabschiedet Eisenbahnregulierungsgesetz

Am Tag zuvor hatte es zeitweilig so ausgesehen, dass der Tagesordnungspunkt abgesetzt wird; dem Vernehmen nach hat die Deutsche Bahn (DB) massiven Druck in dieser Richtung ausgeübt. Der Verkehrsausschuss hat allerdings noch zahlreiche Änderungen vornehmlich redaktionellen und klarstellenden Charakters in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Jetzt geht das Gesetz an den Bundesrat, der mit großer Wahrscheinlichkeit in seiner Sitzung am 03.06.2013 den Vermittlungsausschuss anrufen wird.
Nicht mehr berücksichtigt wurden Forderungen der Sachverständigen aus der Anhörung des Verkehrsausschusses am Mittwoch. So sprach sich Engelbert Recke vom NE-Bahn-Verband Mofair für eine Annahme unter der Bedingung aus, dass in zwei Punkten nachgebessert wird:
Erstens müsse Bahnstrom nach österreichischem Vorbild vom Infrastrukturbetreiber zum Einkaufspreis an die Verbraucher weitergereicht werden; zweitens müsse die Bundesnetzagentur alle Kostenbestandteile der Infrastrukturentgelte prüfen dürfen – was nach dem Gesetzentwurf nicht möglich sein soll. Strittig blieb die Frage, welche Eigenkapitalrendite den DB-Infrastrukturgesellschaften zugebilligt werden darf. Der FDP-Verkehrsexperte Patrick Döring machte darauf aufmerksam, dass es hier ein Spannungsverhältnis zwischen der Gemeinwohlverpflichtung und dem Anreiz zu Investitionen gibt. Prof. Kay Mitusch vom Karlsruher Institut für Technologie rückte von seiner früheren grundsätzlichen Ablehnung ab. Der jetzige Gesetzentwurf biete eine ausreichende Basis für spätere Nachbesserungen.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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