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DB Bus: Erfolg vor VG Trier

Zwar hat der Dudeldorfer Mittelständler eine etwas höhere Qualität verbindlich zugesichert, etwa eine Dispozentrale oder eine nahe Verkaufsstelle. Demgegenüber durfte der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die jahrelange bewährte Bedienung durch den Altunternehmer gewichten. Zudem habe RMV viele von Walscheids Zusicherungen bislang schon ohnehin „als selbstverständlichen Bestandteil der Genehmigung betrachtet“ (VG Trier, Urteil vom 3. Juni 2014, Az. 1 K 388/14.TR, Berufung zugelassen).

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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