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Doppelrolle von Aufgabenträgern und Genehmigungsbehörde unkritisch

Ab dem 1. Januar 2013 sollen die ÖPNV-Aufgabenträger in Schleswig-Holstein zusätzlich auch die Funktion der PBefG-Genehmigungsbehörden übernehmen. Eine Novelle der entsprechenden Verordnung hat die CDU/FDP-Landesregierung in der Kabinettsitzung vom Mittwoch beschlossen.
„Mit dieser Bündelung der Gesamtverantwortung werden die Strukturen im öffentlichen Verkehr überschaubarer und Entscheidungen auch politisch nachvollziehbarer“, begründete Verkehrsminister Jost de Jager (CDU) die neue Zuständigkeit. Damit würden Verwaltungsstrukturen an die Anforderungen eines modernen, flexiblen Nahverkehrs angepasst.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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