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EEG 2014 – Brüssel genehmigt Beihilfen für Schienenbahnen – Berlin reagiert prompt auf Bedenken wegen Benachteiligung kleiner Wettbewerber im SPNV und im Fernverkehr

Von Einschränkungen oder Auflagen war dabei nicht die Rede. Aber kaum war der Stempel auf den Brüsseler Bescheid gedrückt, reagierte Berlin prompt und besserte das kürzlich novellierte EEG abermals nach. Am Mittwoch vrgangener Woche beantragten die Koalitionsfraktionen, künftig auch neuen Bahnen den EEG-Rabatt zu gewähren und sie damit den größeren und etablierten  Unternehmen gleichzustellen.
CDU/CSU und SPD haben dies mit „Bedenken“ der Kommission im Prüfprozess begründet. Brüssel war gegen eine unnötige Hürde für neue Wettbewerber im Nah-, Fern- und Güterverkehr auf der Schiene. Auf ein Diskriminierungspotenzial und auf Nachteile für kleinere Trambetriebe hatten im Frühjahr mehrere Branchenverbände hingewiesen. Im deutschen Gesetzgebungsprozess war ihre Kritik aber nur teilweise aufgegriffen worden. Womöglich kalkulierte das federführende Bundeswirtschaftsministerium bewusst einen suboptimalen Passus ein. In den komplizierten EEG-Verhandlungen mit dem Brüsseler Wettbewerbskommissar würde Verhandlungsmasse sicher nicht von Nachteil für die deutsche Seite sein, mag man sich dabei gedacht haben. Auffällig ist jedenfalls ist die Eile, mit der die Koalitionsfraktion zunächst die Novelle der Novelle beantragt – und dann auch beschlossen haben. Bereits an diesem Mittwoch, 3. Dezember, ist der Antrag im Wirtschaftsausschuss des Bundestags angenommen worden – mit Unterstützung der Opposition. Die Korrektur  zugunsten der neuen Marktteilnehmer Bahnen soll bereits am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft treten. Die Kommission hatte bereits am 7. Februar angekündigt, dass sie neben den EEG-Rabatten für die Industrie eine zweite Beihilfeprüfung starten würde, in denen es um die EEG-Rabatte für die Schienenbahnen gehen würde (Extrablatt ÖPNV aktuell 9a/14).
In der jetzt veröffentlichten Entscheidung wird dieser Schritt mit dem  Sonderrecht im Verkehr begründet. Grundlage der Prüfung waren demnach die Eisenbahnleitlinien von 2008. Danach dürfen Beihilfen für Bahnen 30 % der Gesamtkosten sowie 50 % der geförderten Kosten nicht übersteigen. Für den übrigen Strommarkt wurde hingegen nach den neuen Umweltschutz- und Energieleitlinien von 2014 geprüft.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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