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EEG-Kompromiss von Verkehrs- und Wirtschaftsministerium verteuert Fahrstrom

Dennoch steigt die Belastung der Schienenbahnen ab Januar 2015 – nach Branchenangaben um jährlich 70 bis 80 Mio. EUR. Auch künftig können sie EEG-Rabatt nur für Fahrstrom erhalten. Der Schwellenwert, bis zu dem die volle Umlage zu entrichten ist, sinkt von 10 auf 2 GWh. Oberhalb dieser Anspruchsgrenze soll der Rabatt von heute 99 auf 80 % schrumpfen. Wer durch Bremsstromrückspeisungen netto unter den Schwellenwert rutscht, bleibt trotzdem rabattberechtigt.
Der VDV kritisierte einen Verstoß gegen den Koalitionsvertrag. Vor allem die größeren Unternehmen müssten künftig erheblich mehr EEG-Umlage zahlen als bisher, teilweise mehr als das Doppelte. „Wir sind gezwungen diese Belastung an die Kunden weiterzugeben“, wiederholte Verbandspräsident Jürgen Fenske. „Wir gehen deshalb davon aus, dass der Gesetzesentwurf im Rahmen des weiteren parlamentarischen Verfahrens entsprechend angepasst wird.“
Fenske führte auch ein industriepolitisches Argument an. Die Branche werde künftig sehr genau darauf achten, wie sie unternehmerisch mit dem Stromverbrauch umgehe. „Neue umweltfreundliche Technologien wie zum Beispiel Elektrobusse muss man sich dann erstmal leisten können.“

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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