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EEG – Neue Gefahr für Bahnen

Zur Gegenfinanzierung ist nun offensichtlich wieder eine höhere EEG-Umlage für den Fahrstrom ins Spiel gebracht worden. Kleine Bahnen werden bessergestellt, der Schienenverkehr insgesamt wird mittelfristig aber stärker belastet.
Das geht aus dem allerneuesten Gesetzentwurf für die EEG-Novelle hervor, der der Redaktion vorliegt. Danach wird die Sockelgrenze, ab der eine gesenkte EEG-Umlage gilt, von 10 auf 3 GWh abgesenkt. Dafür wird die weitgehende Begünstigung des darüber hinausgehenden Strombezugs abgeschafft – in vier Schritten zwischen 2015 und 2018. Damit würden 15, 20, 25 bzw. in der Endstufe 30 % der regulären EEG-Umlage für Bahnstrom fällig.
Darüber hinaus müssen die bisher begünstigten Bahnen mit Umlage-Nachforderungen für Strom aus bahneigenen Kraftwerken rechnen, den sie 2009 bis 2013 bezogen haben. Die Nachforderung ist zwar auf 0,5 Prozent der regulären Umlage begrenzt, soll für die Jahre 2009 bis 2011 aber schon zum 31. August 2014 fällig werden. Nachforderungen für 2012 werden danach zum 31. Januar  2015 fällig, für 2013 zum 31. Oktober.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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