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Erhebliche Differenzen in der juristischen Einschätzung zum RVM-Urteil des OLG Düssseldorf.

Einig ist man sich aber darin, dass Direktvergaben bereits jetzt durch die „schnellen“ Vergabekammern geprüft werden. Einig ist man sich weiter, dass eine frühzeitige, europaweite Bekanntmachung künftig verpflichtend ist. Einig ist man sich zum dritten auch, dass ein strenges Territorialitätsprinzip greift. Nicht nur, wer auswärts „wildert“, sondern auch, wer dazu abstrakt (gesellschaftsrechtlich) in der Lage wäre, darf keine Direktvergaben mehr erhalten. Im Detail offenbaren sich jedoch erhebliche Differenzen. Dies legt aber nahe, dass der juristische Streit mit anderen Parteien neu entflammt, bis eine bundes- oder europagerichtliche Klärung erfolgt.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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