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EVG erneuert Forderung nach Sozialstandards und Maut für Fernbuslinien

Der Gesetzgeber könne Liniengenehmigungen „problemlos“ damit verknüpfen, dass „auch die Arbeits- und Sozialbedingungen … in einem vernünftigen Maß erbracht werden“, schreibt die Bahngewerkschaft in einer Pressemitteilung vom 30. September.
Darin verweist sie ausdrücklich auf den heutigen Betriebsstart von ADAC-Postbus.
Die EVG beklagt zudem eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Schiene. Der Bus müsse weder Trassen bezahlen noch „für die Unterhaltung von Busbahnhöfen aufkommen“.
Nach Angaben des Landesverbands Hessischer Omnibusunternehmer (LHO) sind Busse im (überwiegenden) Linienverkehr von der Kfz-Steuer befreit. Dies gelte nach § 3 Nr. 6 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes auch für den Fernbusverkehr. Vom ermäßigten Umsatzsteuersatz sowie den Vorteilen bei der Ökosteuer profitiere der Fernbus dagegen nicht, anders als der Nahverkehr. Fernbusstationen in München, Hamburg, Berlin oder Mannheim erheben Nutzungsgebühren.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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