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Ex-Chefs von ESWE Verkehr klagen gegen fristlose Entlassung

Sollte die 12. Zivilkammer seinem Antrag entsprechen, werde damit die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt. Stefan Burghardt wiederum will hingegen festgestellt wissen, dass seine Kündigung unwirksam ist, ergänzt der „Wiesbadener Kurier“. Als Geschäftsführer waren beide nicht weisungsgebunden. Deswegen ist für sie nicht das Arbeits-, sondern ein Zivilgericht zuständig.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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