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Fernverkehr ist hipp – für Kunden und Unternehmen

Bei Yourbus war nach eigener Aussage „Feiern" angesagt, als das Landgericht (LG) Frankfurt am 20. April die Unterlassungsklage von DB Fernverkehr gegen den Quasi-Linienverkehr der „Mitbuszentrale" abwies. In der ersten mündlichen Verhandlung im November hatte das dreiköpfige Richterkollegium noch einer Entscheidung zugunsten des Staatskonzerns zugeneigt (s. „Zuckerbrot und Peitsche für Yourbus", ÖPNV aktuell 93/10).

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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