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Kabinettsbeschluss zur Tarifeinheit

Die Arbeitnehmervertretung kündigte an, alle Hebel gegen dieses Gesetz in Bewegung setzen, „notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht“. Dabei zählt sie auch auf ihren Dachverband DBB und die anderen Berufsgewerkschaften. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe bereits 2010 unmissverständlich klargestellt, dass der Grundsatz der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht vereinbar sei, erklärte der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky.
Er wirft der Arbeitgeberseite vor, mit der Novelle gezielt die kleinen, aber durchsetzungsstarken Spartengewerkschaften mit hohen Organisationsgraden schwächen zu wollen
Für Weselsky hat Tarifpluralität längst den Praxistest bestanden – indem die Arbeitgeber gleichzeitig Minijobber, Beschäftigte mit und ohne Besitzstände, Zeitarbeitskräfte, Teilzeitbeschäftigte und Praktikanten beschäftigten und indem sie ganze Betriebe ausgliederten.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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