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Keine Direktvergabe an RVM ohne vorheriges transparentes Verfahren

Der für Vergabesachen zuständige VII. Senat des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf hält in seinem heute früh verkündeten Beschluss fest, dass der beabsichtigte Vertrag zwischen den vier Münsterlandkreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und ihrem Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland (RVM) gegen vergaberechtliche Vorschriften verstößt und die Veelker GmbH & Co. KG in ihren Rechten verletzt.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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