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Kleine Anfrage der Grüne zu Ferlemanns AV-Leitlinie

Zu der von Ferlemann postulierten „verbindlichen Rechtsauffassung“ haben die Grünen nun eine „Kleine Anfrage“ an die Bundesregierung gerichtet.
Darin wundert sich die Oppositionsfraktion, dass die politische Spitze des Bundesverkehrsministeriums (heute BMVI, zuvor BMVBS) in Sachen AV genau anders herum argumentiert als die Fachbeamten.

Das Haus hatte nämlich im Sommer 2013 den Bund-Länder-Fachausschuss (BLFA) Straßenpersonenverkehr einberufen, wie die Grünen ausführen. Ziel war es, eine einheitliche Auslegung des novellierten PBefG zu gewährleisten.
In den von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteten Leitlinien wurde eine AV-Pflicht anschließend verneint. Dabei stützte sich der BLFA auf den Gesetzestext, die Gesetzesbegründung, aber auch die Tatsache, dass die vom BDO im Gesetzgebungsverfahren postulierte AV-Pflicht es im Kompromiss von Bundestag und Bundesrat nicht in den beschlossenen Gesetzestext geschafft
hat. Genüsslich machen die Grünen nun öffentlich, dass Ferlemann seine Auffassung von einer AVPflicht nun nicht etwa gegenüber dem von seinem Haus mitgetragenen BLFA deutlich gemacht hat, sondern gegenüber dem AK ÖPV, d.h. einem reinen Ländergremium.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von ÖPNV aktuellhttp://www.oepnvaktuell.de/abo/einzelabo.html in Ausgabe 45/14.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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