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PBefG-Referentenentwurf liegt vor

In § 12 (9) wird der Begriff Personenfernverkehr negativ definiert: Fernverkehr ist demnach der gesamte Verkehr, der nicht Nahverkehr nach der bestehenden Definition in § 8 (1) ist. Fernverkehr ist also kein Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr, er hat Reiseweiten über 50 km und Reisezeiten über eine Stunde.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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