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Regierung sieht Bund bei Fernbusstationen außen vor

Die Bundesregierung will sich für den Neubau von Busbahnhöfen und die Aufwertung bestehender Anlagen einsetzen, aber nur politisch „im Rahmen ihrer Möglichkeiten“. „Allerdings sind hier in erster Linie die Betreiber der Fernbuslinien gefordert und die Kommunen, für die sich der Anschluss an das nationale Fernbusliniennetz als zunehmend wichtiger Standortfaktor erweisen dürfte“, schreibt das Verkehrsministerium (BMVBS) in seiner Antwort auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion.
Auch der SPD-Verkehrsexperte Sören Bartol, einer der Initiatoren der Anfrage, plädierte für Initiativen der Unternehmer. „Ich bin sicher, dass sie zusammen mit den Kommunen Lösungen finden werden“, sagte der Politiker der „Wirtschaftswoche“.
Die Kommunen wiederum wollen allenfalls Hilfestellung leisten. „Nach dem Personenbeförderungsgesetz sind die Fernbuslinien-Betreiber gefordert, Haltepunkte einzurichten und barrierefrei auszugestalten“, machte der zweite Geschäftsführer des Deutschen Städtetags Helmut Dedy deutlich.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) sieht den Bund hingegen auch finanziell in der Pflicht. „Nach dem Grundgesetz ist Fernverkehr eine Bundesaufgabe“, hatte BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard im Interview mit ÖPNV aktuell unterstrichen (Ausg. 29/13). In den BDO-Verbandsnachrichten hat sie sich nun erneut für „ausreichende Haltestellen für die Fernbusse in den Städten“ stark gemacht. „Wünschenswert sind Stationen in einem attraktiven Umfeld, die ein Mindestmaß an Komfort
garantieren. Daran werden wir arbeiten.“
Um – wie vom Bundestag gefordert – Barrierefreiheit im Fernbusverkehr europaweit durchzusetzen, beabsichtigt die Bundesregierung nach eigener Aussage die Einschaltung der EU-Kommission.
Die Brüsseler Behörde soll demnach Rechtsänderungen anstoßen, etwa in der Marktzugangsverordnung 1073/09. „Dort könnte verbindlich vorgeschrieben werden, dass im Fernbuslinienverkehr auf EU-Ebene wie in Deutschland nur der Einsatz eines barrierefreien Reisebusses mit zwei Stellplätzen für Rollstuhlnutzer/-innen zulässig ist“, schreibt das BMVBS.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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