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Stehplatzverbot bei Schülerbeförderung käme den ÖPNV teuer zu stehen

In Bayern wird die Diskussion um ein Stehplatzverbot schon seit längerem geführt. Erst Anfang November hat sich der Landtag gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Jetzt taucht das Thema auf Bundesebene wieder auf.
Die Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums, ein Stehplatzverbot bei der Schülerbeförderung einzuführen, würden zu erheblichen Mehrkosten führen. Eine Schätzung des Landesverbandes Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) geht für die 71 bayerischen Landkreise und 25 kreisfreien Städten von rund 200 Mio. EUR/Jahr Mehraufwand aus. Dabei bezieht sich der Verband auf eine Schätzung einer Mitarbeiterin des Landratsamtes Rottal/Inn, die für ihren Landkreis von Mehrkosten in Höhe von 2 Mio. EUR jährlich ausgeht, und rechnete sie auf die knapp 100 Aufgabenträger hoch.
Der LBO weist darauf hin, dass durch den zunehmenden Einsatz von Niederflurbussen in Bayern die Anzahl der Sitzplätze in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen sei. Der Anteil von Stehplätzen in Omnibussen betrage im städtischen Verkehr in der Regel 50 bis 70 % und im Regionalverkehr je nach Bustyp zwischen 25 und 30 %. Der generelle Wegfall von Stehplätzen im ÖPNV/Schülerverkehr würde deshalb eine erhebliche Aufstockung der aktuell täglich eingesetzten 10.000 Busse und damit auch des Fahrpersonals erfordern. „Ein generelles Stehplatzverbot ist finanziell nicht darstellbar“, meint LBO-Präsident Heino Brodschelm. Dennoch müsse man die beklagten Kapazitätsengpässe in der Schülerbeförderung und die Sorgen der Eltern ernst nehmen. Der LBO weist darauf hin, dass nach § 22 Abs. 2 BOKraft die zuständigen Genehmigungsbehörden die Zulässigkeit von Stehplätzen außerhalb des Orts- und Nachbarortsverkehrs bei Bedarf einschränken können.
Darüber hinaus habe es jeder Schulaufwandsträger, der einen Schülerverkehr bestellt, vertragsrechtlich in der Hand, die Nutzung von Stehplätzen auszuschließen. „Im Einzelfall sollte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit geprüft werden, ob die volle Ausnutzung der Stehplatzkapazitäten eines Busses zumutbar ist oder inwieweit davon Abstriche vorgenommen werden müssen“, empfiehlt der Verband.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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