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Sulzbach/Saar muss im ÖPNV-Zweckverband bleiben

Erstens sei man am 9. November 2009 aus dem so genannten „kleinen Zweckverband“ ausgetreten. Zweitens sei Sulzbach bei seiner Gründung 1996 Kostenfreiheit versprochen worden, indem der Saarbrücker Querverbund weiterhin das Defizit seiner Umlandlinien ausgleicht. Drittens sei mit der Umlage die Geschäftsgrundlage entfallen, was eine Neuregeleung des System der Aufgabenträgerschaft erfordere. Nichts davon überzeugte die Saarbrücker Richter; sie erklärten die Kündigung also für unwirksam: Die Mitgliedschaft sei ganz klar auf Dauer angelegt, und da müsse Sulzbach schon gewichtigere Kündigungsgründe vortragen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen.
Für das VG war klar, dass Sulzbach den ÖPNV-Zweckverband nicht allein in den Zusammenbruch führen darf. Jedes Mitglied habe damit rechnen können, dass irgendwann einmal Änderungen bei der Kostenfreiheit anstehen. Und das System der Aufgabenträgerschaft war kurz zuvor gerade angepasst worden – mit ausdrücklicher Unterstützung der Klägerin.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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