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VDV: Weinberger-Urteil auf PBefG-Novelle übertragbar

Wie bereits im PBefG alter Fassung (a.F.) sei auch in dem jetzt gültigen Novellentext „die Auflistung der öffentlichen Verkehrsinteressen nicht abschließend“, führt der Jurist in einem Rundschreiben aus.
Vor diesem Hintergrund rät er Aufgabenträgern mit Plänen für eine Ausschreibung oder Direktvergabe dazu, bei der Anhörung eines eventuellen eigenwirtschaftlichen Gegenantrages „zur Frage der Kostendeckung … substanziiert und faktenbasiert“ vorzutragen.
So könne die Genehmigungsbehörde prüfen, „ob und ggf. welche ernstlichen Zweifel an der Dauerhaftigkeit der beantragten eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung bestehen“.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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