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Versteigerung von PBefG-Genehmigungen vom Bundesverfassungsgericht erlaubt

Die meisten Verfassungsbeschwerden werden schon im frühen Stadium aussortiert – weil sie absehbar erfolglos sind oder aus formalen Gründen. Mindestens muss der Rechtsweg voll ausgeschöpft sein – inklusive der Rüge vor den ordentlichen Gerichten, dass man vor Gericht nicht ausreichend Gehör gefunden habe. Eben eine solche „Gehörsrüge“ hatten mehrere Busunternehmer, allesamt Mitglieder der Tarifgemeinschaft Busverkehr Emsland Mitte/Nord (BVE) nachgeschoben, als ihre Klagen gegen die Genehmigungen für Wessels-Touren aus Geeste vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen in letzter Instanz abgeschmettert worden waren (ÖPNV aktuell 19, 6/10). Auch die Gehörsrüge ist abschlägig beschieden worden, wie ein Gerichtssprecher gegenüber „ÖPNV aktuell“ erklärte.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von ÖPNV aktuell in Ausgabe 94/10.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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