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Verteilungskämpfe unerwünscht

Für die Jahre 2011 und 2012 wird der Kreis Mettmann die gesamte Pauschale des Landes Nordrhein-Westfalen für den Ausgleich im Ausbildungsverkehr über den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an die in seinem Gebiet tätigen Verkehrsunternehmen weiterreichen. Das hat der Kreistag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen.
Ab 2011 hat das novellierte ÖPNV-Gesetz NRW in § 11a den Aufgabenträgern den Komplettzugriff auf diese Mittel wieder entzogen und sie wieder den Verkehrsunternehmen zugewiesen. Aber nicht komplett: Die Aufgabenträger dürfen 12,5 %  abzwacken, müssen es aber nicht.
Mit der Quote von 12,5 % darf der Aufwand der eigenen Regierorganisation, hier also der Kreisverkehrsgesellschaft Mettmann (KVGM), gedeckt werden. Alternativ dürfe das Geld auch in Qualitäts- und Angebotsverbesserungen fließen, heißt es im Gesetz (ÖPNV aktuell 1+2/11).

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 59/11.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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