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VKU erhält Wettbewerbsverbot

Dies soll „nach anerkannten Maßstäben überwiegend selbst" geschehen, wobei die Leistungen von Subunternehmern, die „in einem vergaberechtsfreien Inhouseverhältnis zum Auftraggeber stehen", der Selbsterbringungsquote zugerechnet werden. Weiter wird der VKU „eine Teilnahme an wettbewerblichen Vergabeverfahren für die Erbringung öffentlicher Personenverkehrsdienste außerhalb des Kreises Unna … untersagt".

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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