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WBO definiert Grenzen für Bürgerbusse

Dabei kristallisierten sich folgende für einen sinnvollen Einsatz von Bürgerbussen aus Sicht der Omnibusunternehmer unabdingbare Voraussetzungen heraus: 1. die Bedarfsermittlung: ohne Fahrgäste kein Beförderungsangebot. 2. Es muss geprüft werden, ob die Personenbeförderung genehmigungspflichtig ist, woraus sich weitere Anforderungen ergeben (Betriebs-, Beförderungs-, Tarif- und Fahrplanpflicht). 3. Benötigen die Fahrer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)? 4. Es muss eine Einbindung der Beförderungsentgelte in die jeweiligen Tarifverbünde erfolgen. In seinem Positionspapier zu Bürgerbussen fordert der WBO, dass bei Bürgerbussen nicht nur die Verbundtarife gelten müssten, sondern sogar ein Zuschlag erhoben werden soll, da hier die Bedienung von Tür zu Tür erfolgt. Auch dürfe ein Bürgerbus nur eingeführt werden, wenn bisher kein Verkehrsangebot bestehe oder ein bestehendes nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sei, weder als klassischer Linienverkehr noch als bedarfsorientiertes Angebot, beispielsweise als Rufbus. Konkurrenzangebote zum Linienverkehr in Form von parallelen Wegen oder zeitnahen Abfahrtszeiten sind für den WBO nicht akzeptabel. Bürgerbusse werden in Baden-Württemberg von der grün-roten Landesregierung ausdrücklich begrüßt und unter Einhaltung bestimmter Kriterien finanziell unterstützt.  

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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