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Widerstand gegen die Finan­zierungspläne wird schärfer

Kanzlerin Angela Merkel hat den Entwurf des Bundesrates am Mittwoch an Bundestagspräsident Norbert Lammert weitergeleitet mit der Bitte um Beschlussfassung. Wie der Beschluss nach Meinung der Bundesregierung aussehen sollten, wurde auch gleich mitgeliefert: Ablehnung.
Die Argumente sind bekannt: Die Zuständigkeit für die Planung, Organisation und Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs liegt seit der Regionalisierung gänzlich bei den Ländern, meint die Bundesregierung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Länder 1993 dem Gesamtkompromiss der Bahnreform nur unter der Bedingung zugestimmt haben, dass die mit der Regionalisierung verbundenen Lasten ihnen durch den Bund voll ausgeglichen werden. Der Ausgleich für höhere Kosten, den der Bund tragen müsse, betrage 1,1 Mrd. EUR. Zuviel, meint die Bundesregierung: „Es bestehen gravierende finanz- und haushaltspolitische Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates. Der Gesetzesentwurf verursacht gegenüber dem Bundeshaushalt 2015 und der Finanzplanung des Bundes erhebliche Mindereinnahmen“, so die Stellungnahme. Die Bundesregierung verwahrt sich auch dagegen, für gestiegene Trassen- und Sta­tionspreise der Deutschen Bahn verantwortlich zu sein: Die Übernahme des Risikos von Steigerungen der Stations- und Trassenpreise durch den Bund widerspreche dem Grundgedanken der Regionalisierung, bei der im Rahmen der Bahnreform die Verantwortung für den Schienenpersonennahverkehr vollständig an die Länder abgegeben wurde. Nach Ansicht der Länder muss der Bund hier für Ausgleich sorgen, weil die DB eine 100  %-Tochter des Bundes ist und auch die Bundesnetzagentur als Bundesbehörde Entscheidungen zu Trassen- und Stationspreisen trifft. Die Bundesregierung will die Revision der Regionalisierungsmittel zum Unterthema der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen machen – hier besteht die Gefahr, dass mit den Regionalisierungsmitteln „Pakete“ geschnürt werden.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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