Auch DB hält RVK für nicht direktvergabefähig

DB Bus wendet sich gegen Pläne der kommunalen Eigentümer des Regionalverkehrs Köln (RVK), ihr eigenes Unternehmen mit großflächigen Direktvergaben zu versorgen – jedenfalls in der heutigen Gesellschaftskonstruktion.

Aus DB-Sicht fehlt dem einzelnen RVK-Gesellschafter der vom EU-Gesetzgeber geforderte Durchgriff „wie auf eine eigene Dienststelle“. Inzwischen wird die Vergabeprüfung im Wege der „sofortigen Beschwerde“ bereits in zweiter Instanz behandelt, wie Unternehmensvertreter am Rande der Innotrans bestätigten. Der RVK weiß um die Schwächen der bisherigen Gesellschaftskonstruktion. Geheilt werden soll sie dadurch, dass künftig nichtbetroffene Aufgabenträger/Teilhaber bei geplanten Direktvergabebeschlüssen die Gesellschafterversammlung verlassen müssen. Gesellschaftsrechtlich ist dies möglich, stellte das Kölner Landgericht fest.

Ob diese Konstruktion aber auch vergaberechtlich zulässig ist, will neben der DB auch der Mittelständler Hüttebräucker geklärt wissen. Er hat bereits vor der Kölner Vergabekammer Recht bekommen; der Aufgabenträger Rhein-Sieg-Kreis kämpft nun in zweiter Instanz um die geplante Direktvergabe auf seinem linksrheinischen Gebiet. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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