Auf die Formulierung im Ausgleichsvertrag kommt es an: Heidebus mit Nachforderung im Kreis Uelzen gescheitert

Für die Jahre 2012 bis 2014 hat die DB-Tochter wegen gestiegener Kosten 240.000 EUR zusätzlichen Ausgleich geltend gemacht – bislang erfolglos.

Begründet wurde die Forderung seitens des Heidebusses (RBB) mit der Anpassungsklausel aus dem Vertrag zwischen dem ÖPNV-Monopolisten und dem Schul- und Aufgabenträger. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klage dennoch abgewiesen. Denn aus den Regelungen, insbesondere aus der Anpassungsklausel selbst, ergebe sich weder ein Anspruch auf eine Vergütungserhöhung noch ein Anspruch auf Zustimmung zu einer solchen Erhöhung, meldet die Uelzener „Allgemeine Zeitung“.

Das Blatt beruft sich dabei auf einen Gerichtssprecher. Nach einer Ausschreibung hat RBB die Bedienung der Uelzener Linien im August 2016 an die eigene Wettbewerbstochter Haller Busbetrieb (HBB) übergeben. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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