Die Bogestra und damit alle Unternehmen im VRR müssen weiterhin keine E-Scooter mitnehmen.
Das hat das OLG Hamm am 3. März entschieden und damit die Berufung des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) gegen ein ähnliches Urteil des LG Dortmund zurückgewiesen. Beide stuften, ebenso wie die Bogestra, E-Scooter als „Sachen“ ein, die nicht mitgenommen werden müssten. Für den BSK sind sie jedoch Hilfsmittel. Der Verband bedauerte auch, dass das Gericht das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) nicht als „verbraucherschützend“ anerkannte, so dass Fahrgästen mit E-Scooter weiterhin ausgeschlossen werden könnten. (msa/NaNa Brief)
BSK – „Bestätigung des E-Scooter-Verbotes völlig unverständlich“
https://www.busundbahn.de/nachrichten/politik-recht/detail/news/bsk-bestaetigung-des-e-scooter-verbotes-voellig-unverstaendlich.html
BSK – „Bestätigung des E-Scooter-Verbotes völlig unverständlich“
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