Bundesregierung: Kein Handlungsbedarf zum Beschäftigtenübergang bei eigenwirtschaftlichen (Gegen-)Anträgen.

Mit einer kleinen Anfrage haben die Grünen die wachsende Zahl von eigenwirtschaftlichen Gegenanträgen gegen geplante kommunale Direktvergaben thematisiert. Die Fälle Pforzheim und Hildesheim werden namentlich benannt, Oldenburg noch nicht. Dass im SPNV neuerdings inzwischen ein Beschäftigtenübergang beim Betreiberwechsel grundsätzlich vorgesehen ist, nicht aber im ÖPNV, bezeichnet die Fraktion als „Ungleichbehandlung“. Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann, der namens

der Bundesregierung geantwortet hat, sieht keinen Handlungsbedarf.

Abgesehen von tariflichen Ausgleichsmitteln erhalten eigenwirtschaftlich arbeitende Verkehrsunternehmen keine öffentlichen Zuschüsse, stellt Ferlemann fest. „Sie können daher auch keine Mehrkosten für die Übernahme des Personals gegenüber dem Aufgabenträger der Verkehrsleistung geltend machen. Ein Handlungsbedarf im Sinne einer Gleichstellung mit der Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages besteht daher nicht.“ Eine Pflicht, die Eigenwirtschaftlichkeit zu belegen, ist laut Bundesregierung im PBefG nicht vorgesehen. Allerdings müsse die Genehmigungsbehörde die aus
einer Genehmigung erwachsene Betriebspflicht überwachen, heißt es weiter. Dazu gehöre auch in
gewissem Umfang eine Qualitätssicherung, denn Die Grünen wollten auch wissen, ob der DB-Konzern für die Anträge seiner Bustöchter einstehen müsse. Dazu erklärte Ferlemann: „Eine Haftung der Muttergesellschaft für einen im Konzern operierenden Unternehmer ist gesetzlich nicht vorgesehen.“
Anders als der Städtetag stuft die Bundesregierung PBefG-Genehmigungen nicht als ausschließliche
Rechte ein, sieht sie also nicht der EU-Verordnung 1370/07 unterworfen. (msa/NaNa-Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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