Direktvergabe an DB Fernverkehr – NWL empfiehlt Verzicht auf Rechtsmittel gegen Vergabekammer-Erfolg von Abelli

Den geplanten IC51 Frankfurt – Münster möchten NWL und NVV zwischen Kassel und Dortmund für den Westfalentarif öffnen. Im Gegenzug wollen sie DB Fernverkehr einen Tarifausgleich direktvergeben. Abellio hat dies vor der Vergabekammer Westfalen erfolgreich angefochten.

Dieser Beschluss wird von den Aufgabenträgern offenbar akzeptiert. Allerdings hat auch die beigeladene DB die Möglichkeit zum Gang in die zweite Instanz. Der federführende NWL jedenfalls möchte nach vorläufiger Bewertung auf Rechtsmittel verzichten. „Die VK-Entscheidung verbietet ja eine Tarifintegration nicht grundsätzlich“, erläutert NWL-Pressesprecher Uli Beele im Gespräch mit dem „NaNa-Brief“. Vielmehr habe das Münsteraner Schiedsgericht eine EU-weite Ausschreibung gefordert. Vor diesem Hintergrund tendiere der NWL derzeit dazu, diesen Ausweg zu nutzen und somit auf den Gang vor das OLG Düsseldorf zu verzichten, ergänzte der NWL-Vertreter. Die Frist dafür läuft bis Mitte Februar. Doch zunächst müsse man noch den Wortlaut der VK-Entscheidung juristisch prüfen lassen und sich mit den benachbarten SPNV-Bestellern abstimmen.

Die geplante Direktvergabe des Tarifausgleichs war von Benex und anderen Wettbewerbsbahnen sowie durch den Verband Mofair öffentlich angegriffen worden. Durch die Abbestellung von RE-Leistungen und die Überleitung der Fahrgäste auf eigenwirtschaftliche Fernzüge würde der SPNV-Markt teilweise dem Wettbewerb entzogen und de facto an die DB vergeben.

Zudem stufen die Wettbewerbsbahnen einen Tarifausgleich auf Basis des DB-Fernverkehrstarifes als Überkompensation ein. Denn in der Praxis wende die DB längst rabattierte Tarife an, und zwar im großen Stil (über die Bahncard, den DB-Sparpreis sowie im Rahmen von Aktionen gegen die Fernbuskonkurrenz).

Neben der politischen Kritik agierte Abellio auch juristisch und legte Vergabebeschwerde ein. Als künftiger RRX-Betreiber könne man die Fahrten von Dortmund nach Kassel ebenfalls anbieten. Vor diesem Hintergrund befand die VK Münster, dass alle interessierten Unternehmen die Möglichkeit haben müssten, die ausgeschriebenen Leistungen anzubieten. „Alles andere wäre ein Kunstgriff, wie die Kammer es zu Recht formuliert hat“, kommentierte Abellio. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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