Düsseldorfer U 81: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen

Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22. Juli 2019 für den Bau und die Führung der Stadtbahnstrecke U 81 in Düsseldorf, 1. Bauabschnitt, vom Freiligrathplatz bis zum Flughafen-Terminal, ist rechtmäßig.

Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden und damit die Klage eines Anwohners abgewiesen. Die Strecke sei planerisch gerechtfertigt und das Vorhaben vernünftigerweise geboten. Der Planfeststellungsbeschluss verstoße ferner nicht gegen zwingende Rechtsvorschriften und genüge dem Abwägungsgebot. Das OVG hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. (jb)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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