Eigenwirtschaftlich betriebene Großflotten in neuen, sammeltaxiähnlichen Bedienformen sind kein ÖDA

Die VK Lüneburg stellt sich Moia in Hannover nicht in den Weg.

Das örtliche Taxigewerbe hatte die beantragte Großflotte als eine Art Flächen-Dienstleistungskonzession am Schnittpunkt zum ÖPNV eingestuft. Mit Rückendeckung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsens (GVN) forderte man einen transparenten Wettbewerb um diese öffentliche Dienstleistung. Doch der am 19. Juni veröffentlichte Beschluss der Niedersächsischen Vergabekammer ergab "keine vergaberechtlichen Bedenken", wie die Stadt Hannover mitteilt. Sie hat daher inzwischen PBefG-Genehmigungen erteilt, "im Austausch" mit dem Landesverkehrsministerium, wie die Behörde betont. Allerdings wurde Auflagen und Beschränkungen ausgesprochen, die an die Hamburger Genehmigungspraxis gegenüber Moia erinnern.

Das bedeutet im Einzelnen: Doppelgenehmigungen: für Sammelfahrten nach Experimentierklausel, für "Exklusivfahrten" nach Mietwagenregeln; Flottengröße zunächst deutlich geringer als beantragt, Aufstockung erst, wenn für das Taxigewerbe verkraftbar; Vorhaltung eines Betriebshofs; Halte nur an rechtlich zulässigen Punkten und weder an Taxi- noch an Bushalten; Fahrpreise über ÖPNV-Niveau. "Nur bei einer Gruppenbuchung kann das Fahrtentgelt für alle Fahrgäste ausnahmsweise den auf den einzelnen Fahrgast entfallenden Anteil für ein Einzelticket unterschreiten", betont die Stadt Hannover.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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