EU-Klage wegen Eisenbahnregulierung

Weil er die aus dem Jahr 2012 stammenden Brüsseler Vorgaben zu einheitlichen Vorschriften für den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur nicht fristgerecht Mitte 2015 in Bundesrecht umgesetzt hat, hat die Kommission nun ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrages gegen die Bundesregierung eingeleitet, wie das Wirtschaftsministerium bestätigt. In der Richtlinie 2012/34/EU geht es um die Kriterien für Genehmigungen von Eisenbahnunternehmen, vor allem aber um Grundsätze und Verfahren zum Festlegen und Erheben von Trassenpreisen, das Zuweisen entsprechender Kapazitäten und die Regulierungsaufsicht. Ginge es nach de EU, sagten laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ Fachleute, müsste die Bundesnetzagentur die Trassenpreise der Deutschen Bahn genehmigen. Dabei müssten die künftigen Infrastrukturkosten berücksichtigt werden. Dies würde bedeuten, dass die Preise anstiegen. Das wiederum würde die Haushalte der Bundesländer belasten, die bei der DB den Nahverkehr bestellen. Die Länder pochten auf Zusagen der Bundesregierung, dass die Kosten im Rahmen bleiben. Die Bahn warte auf einen sicheren und auskömmlichen Rechtsrahmen für ihre Kalkulation. Der anhaltende Streit zwischen Bund und Ländern verhindere eine Einigung auf ein Gesetz, das die Richtlinie umsetze. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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