EuGH fordert von DB mehr Transparenz

Die EU-Kommission hat gegenüber der DB einen Teilerfolg vor Gericht errungen: Der Staatskonzern muss den Querverbund zwischen Netz und Betrieb transparenter machen. Auch wenn drei weitere Punkte abgeschmettert wurden: Für Mofair ist dieses Ergebnis entscheidend. Nun steht aber auch fest: DB Regio darf Einnahmen aus Verkehrsverträgen nach der Verordnung 1370/07 weiterhin zusammenfassen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass die europa- und bundesrechtlich vorgegebene getrennte Rechnung zwischen DB Netz und DB Betrieb deutlich transparenter werden muss. Der Wettbewerberverband Mofair begrüßt den Spruch. Sein Präsident, Abellio-Deutschlandchef Stephan Krenz, fordert den Bund nun auf, stärker dafür zu sorgen, dass Infrastrukturzuschüsse nicht für den Betrieb zweckentfremdet werden.

„Wenn es schon keine vollständige gesellschaftsrechtliche Trennung von Netz und Betrieb gibt, muss wenigstens strikt jeder Anschein von Quersubventionierung ausgeschlossen werden“, kommentierte Krenz das Urteil. Erst wenn die DB bei Transparenz und Gewinnabführung nachbessere, könne nachgeprüft werden, dass sie ihr Infrastrukturmonopol nicht ausnutzt.

Gegenüber „DPA“ wies die DB darauf hin, dass das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) die Kontrollregeln für die Rechnungsführung 2016 bereits geändert habe. Dies sei bei der Umsetzung des Urteils zu berücksichtigen. An diesem Prozess werde sich die DB konstruktiv beteiligen, hieß es weiter. Die EU-Kommission hatte insgesamt vier Punkte in der DB-Rechnungslegung moniert. Ihrer Überzeugung nach ermöglichen sie einen unerlaubten Querverbund zwischen Netz und Betrieb, zum Nachteil der Wettbewerber. Nur die zweite Rüge ließ der EuGH gelten, die übrigen drei Punkte sahen die Richter als nicht ausreichend belegt an. (msa/NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonneten im NaNa Brief 27/17 vom 04.07.2017

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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