„Fehlendes rechtliches Gehör“: Steinbrück legt Verfassungsbeschwerden ein und attackiert erneut die RVG-Insolvenz

Nach Angaben des BDO hat sein Präsident Wolfgang Steinbrück Ende Juli Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen mehrere

Beschlüsse thüringischer Gerichte erhoben.

Hintergrund ist die monatelange Auseinandersetzung zwischen dem Landkreis Gotha und dem
Familienunternehmens mit über 100jähriger Tradition, das um seinen Fortbestand kämpft. Mit einer
raschen Klärung wird nicht gerechnet.

Unter anderem stützt sich Steinbrück auf ein neues Gutachten, wonach die Insolvenz der Regionalen
Verkehrsgesellschaft Gotha (RVG) absichtlich herbeigeführt wurde, um seine Forderungen
nicht mehr erfüllen zu müssen. Statt eines angeblichen Defizits von 2,6 Mio EUR könne die RVG
2017 mit 1,1 Mio EUR Plus rechnen.

Zuvor hatte das Landgericht Erfurt Steinbrücks Einspruch gegen die Eröffnung des RVG-Insolvenzverfahrens zurückgewiesen. Beim Insolvenzeröffnungsbeschlüssen handele es sich um hoheitliche Akte, denen nur „ausnahmsweise ein Fehler anhaftet“. Deswegen seien sie „nur außerordentlich selten als nichtig zu behandeln“.

Die von Steinbrück benannten Mängel des RVG-Insolvenzverfahrens jedoch könnten im Verfahren
allesamt „rechtlich geheilt werden“, was dem Insolvenzverwalter, in diesem Fall also dem Erfurter
Rechtsanwalt Ralf Rombach, obliege.

Mittlerweile liegt die schriftliche Begründung zu dem Urteil des LG Erfurt vor. Darin wird Steinbrück
außerdem dazu verpflichtet, die RBL-Technik an die RVG herauszugeben, so dass ihm der
Vertrieb von Verbundfahrscheinen auf seinen Parallelverkehren nicht mehr möglich wäre.

RVG-Insolvenzverwalter Rombach begrüßte, „dass das Landgericht diese Klage nicht aus formalen
Gründen abwies, sondern sich inhaltlich mit der Frage der Wirksamkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auseinandersetzte“.

Rombach geht davon aus, dass Steinbrück die RBL-Technik nunmehr umgehend herausgeben
werde. Die RVG hat das für sie günstige Urteil unterdessen auf ihrer Homepage veröffentlicht (Az.
2 HK O 81/17). (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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