Förderprogramm überarbeitet

Bürgerbusvereine in Baden-Württemberg können künftig auf ein vereinfachtes und erweitertes Unterstützungsangebot des Landes zurückgreifen.

Dazu hat das Landesverkehrsministerium das überarbeitete Förderprogramm „Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV“ veröffentlicht. Neben den einfacheren Antrags- und Abwicklungsverfahren können die Antragsteller in diesem Jahr auch eine einmalige Sonderhilfe beantragen. Mit der neuen Förderrichtlinie unterstreiche man die besondere Bedeutung und Wertschätzung der ehrenamtlich getragenen Verkehrsangebote, erläutert Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Die Zahl der Bürgerbusse im Land nimmt auch während der Corona- Pandemie zu. Über alle Angebotsformen hinweg sind inzwischen mehr als 250 Gemeinschaftsverkehre in Baden- Württemberg unterwegs. Die Pandemie hat aber auch in diesem Bereich ihre Spuren hinterlassen. Viele Betreiber haben den Betrieb vorübergehend eingestellt oder angepasst. Dadurch fallen Fahrgeldeinahmen und andere Einkommensquellen weg. Betreiber von solchen Verkehren können daher nun einen einmaligen Härtefallausgleich von zusätzlich bis zu 2000 Euro beantragen. Neben der Ausgleichszahlung wurde das Verfahren für die Verwaltungskostenpauschale vereinfacht. Die wichtigste Neuerung ist laut Ministerium, dass der Zuschuss von 1500 Euro jährlich als Pauschale ausbezahlt wird. Es ist keine Kostenkalkulation und auch kein Einzelnachweis mehr nötig. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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