Gesetz zu SPNV-Mitteln verabschiedet

Der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur SPNV-Finanzierung sieht vor, dass der Bund für das Jahr 2016 die Regionalisierungsmittel auf 8 Mrd Euro erhöht. In den Jahren 2017 bis 2031 steigt der Bundeszuschuss jährlich um 1,8 Prozent. Wie die Mittel zwischen den einzelnen Ländern aufgeteilt werden, soll eine Rechtsverordnung regeln, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf.
Bund und Länder einigten sich darüber hinaus darauf, den Anstieg der Stations- und Trassenpreise im SPNV künftig zu begrenzen. Die soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden. Die Änderungen treten am 1. Januar in Kraft.
Die Allianz pro Schiene begrüßt die Einigung von Bund und Ländern, übt aber auch Kritik. „Leider reicht die bis 2031 ausgehandelte Summe nicht aus, um das Angebot im Nahverkehr überall in Deutschland weiter auszubauen und die Ticketpreise stabil zu halten“, sagt Geschäftsführer Dirk Flege. Bei der zu erlassenden Rechtsverordnung zur Mittelverteilung sollten Bund und Länder „auf eine faire Verteilung zwischen Metropole und Fläche achten“. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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