GVFG-Erhöhung: Ja des Bundesrats

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um unter anderem die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) schrittweise auf eine 1 Mrd Euro zu erhöhen.

Allerdings liegt die Gesamthöhe der GVFG-Mittel seit Ende der 90er- Jahre unverändert bei 333 Mio Euro pro Jahr und damit nach Meinung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) deutlich unter dem Aus- und Neubaubedarf im ÖPNV. „Den Beschluss von Bundestag und Bundesrat, den Weg für eine zeitnahe und deutliche Mittelerhöhung freizumachen, begrüßen wir außerordentlich, denn der Bedarf an umfangreichen Neu- und Ausbaumaßnahmen im städtischen ÖPNV ist groß“, betont VDV-Präsident Ingo Wortmann. Straßen-, Stadt- und UBahnsysteme bildeten das Rückgrat der Verkehrswende in den Städten und seien daher entsprechend auszubauen.

Im weiteren Verlauf der Gesetzesänderung sei es nun wichtig, auch Erneuerungsmaßnahmen als Fördertatbestand aufzunehmen. Wortmann: „Bislang werden nur Neu- und Ausbau übers GVFG gefördert. Wir haben aber inzwischen bundesweit einen Sanierungsbedarf von 5 Mrd Euro bei Straßen-, Stadt- und U-Bahnen. Dafür müssen Lösungen gefunden werden, die Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen muss daher ins GVFG aufgenommen werden.“ Bei der Bestandssanierung seien allerdings auch die Länder gefordert, entsprechende Gelder vom Bund auch über 2019 hinaus zweckgebunden für die ÖPNV-Infrastruktur bereitzustellen. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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