GVFG und Planung: VDV begrüßt Beschlüsse des Bundesrats

Der Bundesrat will auch Straßenbahnsysteme fördern, die nicht auf eigenem Gleiskörper fahren; Foto: Rheinbahn AG

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung Ende Dezember für Verbesserungen bei den Förderkriterien für den Ausbau und die Grunderneuerung von Straßenbahninfrastruktur ausgesprochen.

In ihrer Positionierung zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) macht die Länderkammer deutlich, dass aus ihrer Sicht auch Straßenbahnsysteme gefördert werden müssen, die nicht überwiegend auf sogenanntem „besonderen Bahnkörper“ fahren. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt dies ausdrücklich. „Wir fordern eine solche Anpassung des GVFG auch seit längerem, denn nach jetzigem Stand behindert dieses Kriterium Ausbau und Grunderneuerung der klassischen Straßenbahnsysteme in vielen deutschen Städten. Nur Straßenbahnen, die zu mindestens 80 Prozent auf so genanntem besonderen Bahnkörper fahren, bekämen entsprechende Fördermittel“, erläutert VDV-Präsident Ingo Wortmann. Wenn aber im städtischen Verkehr zur Erreichung der Klimaschutzziele mehr Fahrgäste für die Schienenverkehre gewonnen werden sollen, müsse die teils Jahrzehnte alte Straßenbahninfrastruktur ausgebaut und modernisiert werden. Deshalb müsse an dieser Stelle im GVFG dringend nachgebessert werden. Um schneller und unbürokratischer die Grunderneuerungsmaßnahmen bei städtischen Schienenverkehren umsetzen zu können, setzt sich der Bundesrat zudem dafür ein, den bei Bauvorhaben üblichen Nachweis des gesamtwirtschaftlichen Nutzens (Standardisierte Bewertung) entfallen zu lassen. Auch dieser Vorstoß trifft auf die Zustimmung des Verbands.

Auch zur gesetzlichen Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben für Straßen-, Stadt- und U-Bahnsysteme hat sich der Bundesrat erneut positioniert: Die Länder fordern ausdrücklich, dass die Regelungen zur Planungsbeschleunigung aus dem Planungsbeschleunigungsgesetz auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) übertragen werden. Wortmann: „Eine weitere Forderung, die wir ganz klar unterstützen. Wir nehmen allerdings wahr, dass dies nicht nur in den Ländern, sondern auch beim Bund inzwischen Konsens ist. Wir hoffen daher auf eine schnelle und unkomplizierte Gesetzesanpassung.“ (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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