Infrastruktur nicht kalkuliert, eigenwirtschaftlicher Betrieb daher nicht möglich

Um den Busverkehr im Landkreis Gotha wird weiter vor Gericht, Behörden und nicht zuletzt über die Medien erbittert gestritten. Die Genehmigungsbehörde hat Steinbrücks Antrag auf eine TWSB-Verkraftung auch im Widerspruchsverfahren zurückgewiesen. Busunternehmer Steinbrück will nun die RVG samt ihrer Genehmigungen übernehmen. Landrat Giessmann hält dagegen.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVWA) hält auch im Widerspruchsverfahren an seiner Einschätzung fest, dass Wolfgang Steinbrück die Thüringer Wald- und Straßenbahn Gotha (TWSB) nicht eigenwirtschaftlich bedienen kann.

Die Ablehnung im Bescheid vom 3. April sei „mit teils drastischen Formulierungen“ begründet worden, erklärte das Landratsamt, das die Entscheidung umgehend begrüßte. Demnach verweist die Genehmigungsbehörde auf die schwerwiegenden Festlegungen des Nahverkehrsplans und die laufende TWSB-Betrauung.

Zudem zweifle der Widerspruchsbescheid „insbesondere“ die Nachhaltigkeit der von Steinbrück behaupteten Eigenwirtschaftlichkeit an. Eine „extreme Einnahmenverbesserung“ durch die Verkraftung halte das TLVWA demnach für „widerlegt“.

Außerdem habe Steinbrück weder Baukosten für die erforderlichen neuen Bushalte noch Nutzungskosten für existierende Haltestellen einkalkuliert. (cm/msa/ NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 15+16/17 vom 11.04.2017.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn