Kabinett beschließt RegG-Ergänzung

Der Bund will 2,5 Mrd Euro für das 9-Euro-Ticket zur Verfügung stellen, das zur finanziellen Entlastung der Fahrgäste und Kundenrückgewinnung beitragen soll; Foto: Bodo Schulz

Mit dem Beschluss zur Ergänzung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) hat die Bundesregierung die Voraussetzung für eine Beschlussfassung im Parlament im Mai geschaffen. Das teilte Bundesverkehrsminister Volker Wissing am 27. April während der Berliner Fachmesse „Bus2Bus” mit.

In der Ergänzung sind laut des Ministers 2,5 Mrd Euro für entgehende Fahrgelder während der 9-Euro-Ticket- Phase enthalten. Zusätzlich überlasse der Bund den Ländern die 9 Euro pro Ticket. Damit erfolge ein Ausgleich zu mehr als 100 Prozent. Die Forderung der Verkehrsministerkonferenz (VMK) nach weiteren Steigerungen der Regionalisierungsmittel zum Ausgleich von Mehrkosten und für den Ausbau des Öffentlichen Verkehrs (ÖV) müsse zu anderer Zeit gelöst werden.

In der Debatte um die Finanzierung aktueller Belastungen im ÖV und des 9-Euro-Tickets hatte sich die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Bremens Mobilitätssenatorin Maike Schaefer, zuvor an Wissing und Bundesfinanzminister Christian Lindner gewandt. Schaefer hatte in dem der Redaktion vorliegenden Schreiben vom 26. April 2022 betont, dass Ländern beziehungsweise ÖPNV-Aufgabenträgern eine Vorfinanzierung des Tickets nicht zumutbar sei. Die VMK erwarte, dass „insbesondere die Vollfinanzierung und die Liquiditätssicherung berücksichtigt werden“. Der Bund müsse zu seiner Aussage stehen und die Kosten für Organisation und Umsetzung des 9-Euro-Tickets, das am 1. Juni 2022 starten soll, vollumfänglich finanzieren. Dies gelte auch, falls der geschätzte Betrag von 2,5 Mrd Euro nicht ausreiche. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unterstützt letztere Forderung.

Mit Blick auf die Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms für 2022 werde ein finanzieller Schaden von 3,2 Mrd Euro in diesem Jahr prognostiziert. Aus organisatorischen Gründen würden im dreimonatigen Aktionszeitraum des 9-Euro-Tickets die pandemiebedingten Mindereinnahmen und die Mindereinnahmen aus dem Ticket gemeinsam abgerechnet. Folglich könne der Bundesanteil am Rettungsschirm von 1,6 Mrd Euro auf 1,2 Mrd Euro sinken, hatte Schaefer geschrieben. Der pandemiebedingte Anteil an den Mindereinnahmen von Juni bis August werde aus den übrigen Monaten hergeleitet, um den hälftigen Rettungsschirm-Anteil der Länder zu ermitteln.

Damit würden die Länder auch bei Umsetzung des 9-Euro-Tickets zu ihrer Zusage der hälftigen Finanzierung des Rettungsschirms stehen. Die VMK erwarte im Gegenzug, dass der Bund weder im Rettungsschirm noch bei den Mindereinnahmen durch das 9-Euro-Ticket einseitig finanzielle Risiken auf die Länder verlagert. Für den Fall, dass die Mindereinnahmen die Summe der Bundesanteile von insgesamt 3,7 Mrd Euro (2,5 Mrd Euro für das Ticket und 1,2 Mrd Euro für den Rettungsschirm) übersteigt, sei deshalb auch für den Anteil des Bundes eine Nachschusspflicht vorzusehen.

Schaefer wies in dem Schreiben auch darauf hin, dass der Rettungsschirm nicht die seit 2019 eingeplanten Fahrzuwächse im ÖPNV und die damit einhergehenden Mehreinnahmen berücksichtige. Alleine dadurch fehlten bislang in der Planung 1,3 Mrd Euro der 13,3 Mrd Euro Fahrgeldeinnahmen. 2022 seien weiterhin zusätzliche Regionalisierungsmittel von 750 Mio Euro nötig, um damit die Kostensteigerungen zu finanzieren. Hinzu kämen die Folgen des Ukraine-Kriegs. Die Betriebe seien „massiv“ von den Steigerungen bei Diesel und Strom betroffen. Dafür wird ein Zusatzaufwand von 900 Mio Euro in 2022 erwartet. Aus diesen drei Posten ergebe sich 2022 ein Gesamtmehrbedarf bei den Regionalisierungsmitteln von 2,950 Mrd Euro. Die VMK halte es für nötig, dass der Bund zumindest die Hälfte dieses Mehrbedarfs bereitstellt. (mab/msa/jgf)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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