Kreistag Saarlouis

Ablehnung beider Gegenanträge „rechtlich zwingend“

Das schreibt der Aufgabenträger der im Landeswirtschaftsministerium angesiedelten PBefG-Genehmigungsbehörde. Sowohl Saar-Mobil als auch die kommunale KVS GmbH kalkulierten „rechtswidrig mit einem öffentlichen Zuschuss von 800.000 EUR, der alleine dem Landkreis zusteht“. Diese Mittel seien für Zusatzleistungen, etwa im Service, gedacht, nicht aber für reguläre Verkehre. Zusätzlich vermisst der Aufgabenträger bei Saar-Mobil verbindliche Zusagen zum Angebot und zu Sozialstandards. Schlussendlich verhindere eine Genehmigung für Saar-Mobil die Umsetzung des Verkehrskonzepts „Ein Kreis – eine Linie“. Folgt die Saar-Genehmigungsbehörde dem Argument, würde die angekündigte Direktvergabe an die KVS wieder greifen. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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