Landesmittel für Bürgerbusse

Bürgerschaftlich getragene Mobilitätsangebote sind in Baden-Württemberg laut des Landesverkehrsministeriums zunehmend gefragt.

In bald 100 Gemeinden im Land stellten Bürgerbusse und Bürgerrufautos eine sinnvolle Ergänzung für den ÖPNV dar. Mit passgenauen und vor Ort entwickelten Konzepten, kreativen Ideen und viel Engagement ergänzten sie den Bus- und Bahnverkehr dort, wo es keine ÖPNV-Angebote gibt. Vor fünf Jahren lag die Zahl der bürgerschaftlichen Verkehre bei etwa einem Drittel des derzeitigen Werts. Baden-Württemberg unterstützt bürgerschaftlich getragene Mobilität mit verschiedenen Förderangeboten. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne): „Die Antragszahlen zeigen uns, dass wir die richtigen Förderprogramme aufgelegt haben.“ Der ländliche Raum umfasse knapp 70 Prozent der Landesfläche. Ungefähr 35 Prozent der Menschen in Baden- Württemberg lebten auf dem Land.

Das Förderprogramm „Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung von ehrenamtlich getragenen Verkehren im ÖPNV“ verzeichnete trotz seiner kurzfristigen Bekanntgabe zum Jahresende 2018 mit 45 Anträgen gute Abrufzahlen. Das Ministerium geht davon aus, dass die Zahl der Anträge in diesem Jahr weiter ansteigt, da es 2019 einen deutlichen Zeitvorlauf und mehr Informationen von Seiten des Ministeriums gibt. Das Programm unterstützt den Alltagsbetrieb, zum Beispiel die Kosten für die Organisation der Angebote. Die Antragstellung und Abrechnung der Landesförderung wurde vereinfacht, was es ermögliche, die Fördermittel flexibler einzusetzen. Zudem wurde die Förderung ausgeweitet und gilt nun auch für Bürgerrufautos.

Eine Förderung ist bis höchstens 1500 Euro pro Kalenderjahr pro antragstellender Organisation möglich – das heißt, die Pauschale kann von den Trägern der Verkehre jedes Jahr in Anspruch genommen werden. Wie die verfügbaren Mittel verteilt werden, entscheidet das Land nach Ende der Antragsfrist. Anträge für das Kalenderjahr 2019 können noch bis 30. September eingereicht werden. Neben den Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsausgaben, Sachkosten und Gebühren können mit der jährlichen Pauschale auch die Aufwendungen für die Schulung der ehrenamtlich tätigen Personen gefördert werden. Nicht förderfähig sind Betriebskosten, wie zum Beispiel Kraftstoffkosten.

Bürgerbusvereine und Betreiber ehrenamtlich getragener Verkehrsangebote haben darüber hinaus schon seit einigen Jahren die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zur Beschaffung eines Bürgerbusfahrzeugs zu beantragen. Die Förderung kann in Abhängigkeit des Fahrzeugtyps bis zu 35.000 Euro betragen. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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