LG Frankfurt/Main wartet EuGH-Entscheidung ab

Der Senat vertagt im Verfahren 2-03 O 517/15 sein Urteil zu Regionalfaktoren, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Billigkeitskontrolle der Trassengebühren entschieden hat.

Die Luxemburger Kollegen haben entsprechende Fragen bereits seit Herbst 2015 auf dem Tisch, eingereicht vom Berliner Landgericht. Das Frankfurter Landgericht hatte sowohl das Land Sachsen-Anhalt wie auf der anderen Seite die DB AG, DB Netz und DB Regio erfolglos zu einem Vergleich aufgefordert. Für die DB ist dies ein Teilerfolg, ist für sie das EuGH-Verfahren doch „ein wichtiger Schritt zur Klärung der Frage, ob die Zivilgerichte … die Vorschrift des § 315 BGB parallel zu den Regelungen des Eisenbahnrechts anwenden dürfen“. In ihrem Zwischenbericht 2016 weist die DB zudem darauf hin, dass solche Verfahren nach dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) „nicht mehr möglich“ seien. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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