Verkehrsunternehmen müssen keine E-Scooter in ihren Fahrzeugen mitnehmen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 3. März die Klage eines Behindertenverbandes gegen die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (Bogestra) zurückgewiesen. Das Landgericht Dortmund hatte die Klage des Verbandes bereits im vergangenen Jahr abgewiesen, allerdings nur aus formalen Gründen. Dagegen legte der Verband Berufung ein. (jb/NaNa-Ticker)