Mytaxi darf weiter mit 50 % Rabatt auf den Tarif werben

Damit sind nun – außerhalb von Stuttgart – wieder Rabatte auf den PBefG-Tarif möglich. „Wir bedauern diese Fehlentscheidung und sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Rabatte von Mytaxi rechtswidrig sind“, zitiert der „NDR“ den Hildesheimer Taxiunternehmer und BZP-Präsidenten Michael Müller. Die Branche selbst dürfe keine Rabatte einräumen, deswegen sei dies auch Dritten untersagt, meint er. Mytaxi zahlt die Differenz zum offiziellen Tarif an die Verkehrsunternehmen. Für sie also ist der Rabatt weniger ein Problem, wohl aber für etablierte Vermittler, die Taxizentralen. Eine rechtskräftige Entscheidung dürfte auch das künftige Geschäftsmodell im ÖPNV berühren. Jedenfalls hat Uber, aus Rüdiger Grubes Sicht ein „Disruptor“, schon Interesse angemeldet, den Regionalbusverkehr zu revolutionieren.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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